Kursbedingungen

Allgemeine Kursbedingungen der Hot Sport Sportschulen GmbH

 

1. Geltungsbereich

Für alle Leistungen der Hot Sport Sportschulen GmbH (nachfolgend: Hot Sport), insbesondere für Schulungen und Fortbildungen, gelten ergänzend zu den sonstigen ausdrücklichen Vertragsvereinbarungen zwischen Hot Sport und dem Flugschüler, Teilnehmer, Passagier oder Kunden (nachfolgend: Kunde) ausschließlich diese AGB.

2. Vertragsschluss

a) Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde Hot Sport den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von Hot Sport für die jeweilige Schulung oder Fortbildung, soweit diese dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden.

b) Die Buchung kann entweder per E-Mail, telefonisch oder per Fax erfolgen.

c) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Flugschülern oder sonstigen Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von Hot Sport zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hot Sport dem Kunden jedoch grundsätzlich eine schriftliche Anmeldebestätigung übermitteln.

e) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung durch Hot Sport vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch Hot Sport vor, an das Hot Sport für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Hot Sport die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

3. Zahlungsbedingungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

b) Die angegebenen Preise für die Leistungen schließen jeweils die geltende MwSt. ein.

c) Zusammen mit der Anmeldebestätigung versendet Hot Sport eine Rechnung, die bar oder per Überweisung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, jedoch spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, zu begleichen ist.

d) Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Hot Sport berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten bzw. Entschädigungsanspruch gemäß Ziffer 6 zu belasten.

4. Voraussetzungen für Teilnehmer an Schulungen und Fortbildungen

a) Der Kunde versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzung ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat bei Zweifeln an seiner Eignung hinsichtlich der mit Schulung oder Fortbildung verbundenen Belastungen entsprechend einen ärztlichen Rat einzuholen.

b) Einige von Hot Sport angebotene Veranstaltungen besitzen Erlebnischarakter und erfordern ein bestimmtes Maß an Fitness und körperlicher Belastbarkeit. Angaben in Prospekt und im Internet zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Veranstaltungen macht Hot Sport nach bestem Wissen und Gewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, ggf. unter Heranziehung eines Arztes, wird dem Kunden dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln an der eigenen körperlichen Konstitution ist der Kunde verpflichtet, zusätzliche konkrete Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen bei Hot Sport einzuholen.

c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des von Hot Sport eingesetzten Fluglehrerpersonals und deren Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, ist Hot Sport ausdrücklich dazu berechtigt, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

d) Soweit der Kunde eine Buchung für andere Teilnehmer als sich selbst vornimmt, hat er den oder die Teilnehmer über die vorgenannten Voraussetzungen zu informieren, Ziffer 2 c) gilt entsprechend.

e) Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen.

f) Das Mindestalter für die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen ist 14 Jahre, wobei die abschließende Prüfung gemäß den Richtlinien des DHV erst ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden kann.

5. Leistungen  und Leistungs-  und Preisänderungen

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, namentlich den     Kurs- oder Schulungsbeschreibungen von Hot Sport unter Berücksichtigung der Angaben in der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung). Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind dann nicht bindend, soweit  Hot Sport den Kunden vor verbindlichem Vertragsschluss ausdrücklich auf eine etwaige Änderung der Prospektangaben hingewiesen hat und der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist.

b) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Hot Soort nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden , sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen .

c) Hot Sport ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen zu informieren .

d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, soweit Hot Sport in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Hot Sport über die Änderung der Leistung Hot Sport gegenüber geltend zu machen.

6.  Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der sonstigen Leistung zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per Telefax gegenüber Hot Sport an Hot Sport GmbH, Hot Sport Sportschulen GmbH, Am Weimarer See 10, 35096 Weimar (Lahn),Tel. 06421/ 12345, Fax. 06421/ 77455 oder per E-Mail an: info@hotsport.de zu erklären.

b) Tritt der Kunde vor Beginn der sonstigen Leistung zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so verliert Hot Sport den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann Hot Sport soweit der Rücktritt nicht von Hot Sport zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweils vereinbarten  Preis verlangen .

c) Hot Sport kann den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Leistung in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschalieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen  der  Leistungen  berücksichtigen.  Die Entschädigung wird unter den genannten Grundsätzen  - vorbehaltlich  anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen  in der Leistungsbeschreibung grundsätzlich wie in der Übersicht am Ende dieser Ziffer berechnet, wobei es hinsichtlich des Zeitpunkts auf den Zugang der Rücktrittserklärung bei Hot Sport ankommt.

d) Dem Kunden bleibt unbenommen, Hot Sport nachzuweisen , dass  Hot Sport überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von Hot Sport geforderte Pauschale.

e) Anstatt der pauschalen Entschädigung kann Hot  Sport die  konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. In diesem Fall ist Hot Sport verpflichtet , die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen , anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

f) Das gesetzliche Recht des Kunden einen Ersatzteilnehmer zu  stellen , bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Der Ersatzteilnehmer muss ebenfalls die Voraussetzungen für die Teilnahme gern. Ziffer 4 dieser AGB erfüllen . Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber Hot Sport als Gesamtschuldner für den Reisepreis und gegebenenfalls durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

Gleitschirmkurse oder Fortbildungen mit Eigenanreise  und ohne Unterbringung

- bis 30 Tage vor vereinbartem Kursbeginn 15 % des vereinbarten Preises,

- ab dem 29. bis 15. Tag vor vereinbartem Kursbeginn 30 % des vereinbarten Preises,

- ab dem 14. bis 7. Tag vor vereinbartem Kursbeginn 50 % des vereinbarten Preises,

- ab dem 6. Tag vor vereinbartem  Kursbeginn 75 % des vereinbarten Preises

- am Tag des Kursbeginns oder bei Nichtantritt 90 % des vereinbarten Preises.

7. Rücktritt durch die Hot Seort GmbH wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

a) Hot Sport ist berechtigt , bis 14 Tage vor Kurs- oder Fortbildungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten ,  wenn  in  der Ausschre ibung und in der Buchungsbestät igung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt , bis zu welchem vor Kurs- oder Fortbildungsbeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, usdrücklich angegeben wurden.

b) Hot Sport ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten.

c) Vom Kunden bereits geleistete Zahlungen werden diesem umgehend zurückerstattet.

8. Umbuchungen

a) Bei Gleitschirmkursen, Fortbildungen mit Eigenanreise und ohne Unterbringung sowie bei gebuchten Tandemflügen ist der Kunde berechtigt, die von ihm gebuchte Veranstaltung bis 30 Tage vor vereinbartem Antritt aus persönlichen Gründen einmalig um bis zu 12 Monate zu verschieben, ohne dass dem Kunden von Hot Sport gesonderte Kosten in Rechnung gestellt werden, vorausgesetzt Hot Sport ist in der Lage, dem Kunden einen solchen Gleitschirmkurs, eine solche Fortbildung oder einen Tandemflug ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

b) Die vom Kunden bereits geleistete Zahlung für eine Teilnahme an der gleichen Veranstaltung zu einem späteren Termin bleibt bestehen . Nach Ablauf von 12 Monaten ohne Nachholung der  durch den Kunden verschobenen Leistung verbleibt die vom Kunden geleistete Zahlung bei Hot Sport.

c) Ab dem 29. Tag vor vereinbartem Antritt des ursprünglichen Gleitschirmkurses, der Fortbildung mit Eigenanreise und ohne Unterbringung oder des gebuchten Tandemfluges ist eine Umbuchung nur in Form eines Rücktritts vom ursprünglichen Vertrag nach den vorgenannten Grundsätzen der Ziffer 6 und einer entsprechenden Neuanmeldung möglich.

d) Alternativ steht es dem Kunden frei, für die ursprüngliche Veranstaltung einen die Voraussetzungen der Ziffer 4 dieser AGB entsprechenden Ersatzteilnehmer zu stellen. Tritt ein Dritter in den ursprünglichen Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber Hot Sport als Gesamtschuldner für den Reisepreis und gegebenenfalls durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten .

e) Umbuchungen durch Kunden haben aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

a) Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.

b) Hot Sport wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Kündigung durch die Hot Sport GmbH aus verhaltensbedingten Gründen

a)Hot Sport kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Hot Sport eine Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

b)Kündigt Hot Sport, so behält Hot Sport den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Hot Sport muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.

11. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

a) Wird die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung (Kurs, Fortbildung, Tandemflug) infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Hot Sport als auch der Kunde den Vertrag kündigen.

b) Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt , so verliert  Hot Sport den Anspruch auf den vereinbarten Preis, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine dem - im Verhältnis des Wertes der vereinbarten Veranstaltung im mangelfreien Zustand herabgesetzten - tatsächlichen Wert entsprechende Entschädigung verlangen .

c) Hot Sport ist verpflichtet , die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere , falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Kunden zurückzubefö rdern . Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen . Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

12. Wetter

a) Falls im Rahmen der Ausbildung witterungsbedingt flugpraktische Kursabschnitte nicht durchgeführt werden können, kann  der Kursteilnehmer die fehlenden Flüge und ausgeschiedenen Leistungen innerhalb von  12 Monaten ab Kursbeginn nachholen, vorausgesetzt  Hot

b) Sport ist in der Lage, dem Kunden einen entsprechenden Gleitschirmkurs aus seinem Angebot anzubieten . Dies gilt bei vereinbarten Tandemflügen entsprechend.

c) Für Inhaber der A-Lizenz oder der B-Lizenz oder eines vergleichbaren Luftfahrerscheines erfolgt die Teilnahme an den Fortbildungen von  Hot Sport wetterbezogen auf eigenes Risiko. In den Ausschreibungen für Fortbildungen angegebene Flugtage sind unverbindlich und dienen lediglich als Anhaltspunkt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Flugtagen bei einer Fortbildung besteht nicht. Dies gilt lediglich in denjenigen Fällen nicht, soweit eine bestimmte Anzahl an Flugtagen ausdrücklich als „garantiert" angegeben wird.

d) Es obliegt dem jeweiligen Kursleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen .

13. Gewährleistung

a) Wird eine Veranstaltung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen . Hot Sport kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

b) Der Kunde kann eine Minderung des Preises verlangen , falls Veranstaltungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) Hot Sport gegenüber anzuzeigen. Der Preis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobe i der Wert der gebuchten Veranstaltung und der erbrachten Leistungen maßgeblich ist.

c) Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Hot Sport innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe , kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem , Hot Sport erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Hot Sport verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

d) Bei einem Mangel der Veranstaltung kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den Hot Sport nicht zu vertreten hat.

14. Beschränkung der Haftung

a) Die vertragliche Haftung von Hot Sport ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren auf den dreifachen Kurspreis beschränkt , soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde , oder Hot Sport für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Die deliktische Haftung für Sachschäden , welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

c) Hot Sport haftet nicht für Leistungsstörungen , Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden , wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden , dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von Hot Sport sind. Hot Sport haftet jedoch für Leistungen , welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort des Kurses zum ausgeschriebenen Zielort , Zwischenbeförderungen während des Kurses und die  Unterbringung während  des Kurses beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch Hot Sport ursächlich geworden ist. Hierbei gelten jedoch ebenfalls die unter Ziffer 14 a) bis c) geregelten Haftungsbeschränkungen.

15. Schäden und Verlust der Ausrüstung

a) Hot Sport haftet nicht bei Verlust , Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Kunden. Die Teilnahme des Kunden erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung auf einem Verschulden von Hot Sport beruht.

b) Verlust und Beschädigungen flugschuleigener Ausrüstungsteile sind vom Kunden zu ersetzen , soweit dieser den Schaden zu vertreten hat.

16. Versicherungen

a) Für Schulungen , Fortbildungen und Tandemflüge bestehen für Hot Sport die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherungsverträge. Unter anderem besteht eine Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung für die von Hot Sport zu Schulungszwecken oder für Tandemflüge genutzten und/oder Kunden als Leihausrüstung zur Verfügung  gestellten  Hot Sport eigenen Gleitschirme. Die Halter- Haftpflichtversicherung  deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten  Personen und Sachen Dritter, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht  worden  sind. Bei Verwendung  von kundeneigenen Gleitschirmen oder Gleitschirmen Dritter durch den Kunden hat  der  Kunde  sicherzustellen,  dass  hinsichtlich  der  Gleitschirme  eine Zulassung,  eine  entsprechende  Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung ein gültiger Zwei-Jahres-Check bestehen  sowie eine sorgfältige Überprüfung (Vermessung, Luftdurchlässigkeitsprüfung und Kompatibilitätsprüfung) für Hot Sport möglich ist.

b) Weitergehende  Versicherungsverträge insbesondere solche zur Absicherung der Haftpflicht des Kunden bestehen über Hot Sport nicht.

c) Der Krankenversicherungsschutz des Kunden besteht grundsätzlich weiter, da Gleitschirmfliegen nicht als sogenannte Gefahrensportart  eingestuft wird . Zusätzliche persönliche Versicherungen wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über das Gleitschirmfliegen zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert . Bei der Unfallversicherung sind eventuell Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen.

17. Sonstiges

a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Hot Sport findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung .

b) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden .

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt . Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem rechtlichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

18. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Marburg. Erfüllungsort ist der Sitz der Flugschule.

Hot Sport Sportschulen GmbH, Am Weimarer See 10,35096 Weimar (Lahn)