Liebe Gleitschirmflieger,
zunächst hoffen wir, dass es Euch allen gut geht und Ihr gesund und munter seid.
Die Landesregierung hat am 07.05.2020mitgeteilt, dass in Hessen wieder Sport betrieben werden kann, sofern er kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden.
Wir haben darauf beruhend ein Maßnahmenkonzept erstellt und am 11. Mai vom Gesundheitsamt Main Kinzig Kreis die Genehmigung zum Öffnen unserer Gelände für den Schulungs- und allgemeinen Flugbetrieb erhalten.
Die dafür bereits ergriffenen und vorgeschriebenen Maßnahmen haben wir auch auf hotsport.de/News gestellt. Diese Maßnahmen sind derzeit gültig, können oder werden bestimmt an die jeweilige „Corona-Situation“ und bei ggf. kritischem Verhalten der Piloten angepasst. Änderungen sind auf der Homepage unter News (https://paragliding.hotsport.de/) zu entnehmen.
Unsere Maßnahmen, um insbesondere die vorgegebenen Verhaltens- und Hygieneregeln umzusetzen und einzuhalten, bestehen 1. aus allgemeine Maßnahmen und 2. aus spezifische Maßnahmen für das Fluggelände Ronneburg und Flugplatz LSV Alsfeld.
Wir bitten nur diejenigen von euch zu kommen, die gewillt sind, die Einhaltung dieser Maßnahmen ausnahmslos zu erfüllen, da ansonsten einige Mitglieder verunsichert/verärgert sein könnten. Außerdem droht eine erneute Schließung des Geländes.
Grundlage der allgemeinen Maßnahmen ist die Verordnung vom 07.05.2020 der hessischen Landesregierung. Diese sind auf den Geländen der Hot Sport GmbH jederzeit zu beachten und einzuhalten:
1. Der Sport wird kontaktfrei ausgeübt.
2. Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen ist gewährleistet.
3. Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden konsequent durchgeführt.
4. Umkleidekabinen, Dusch-und Waschräume, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen.
5. Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen.
6. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt.
Abgeleitet aus den Empfehlungen der Sportverbände sind folgende, allgemeine Punkte zu beachten, bzw. jederzeit einzuhalten:
1. Nur gesunde Teilnehmer, die keine Grunderkrankungen haben, dürfen am Schulungs- und Flugbetrieb teilhaben.
2. Eltern, Freunde, Bekannte und Begleitpersonen dürfen die Gelände als Zuschauer oder Gäste nicht betreten.
3. Vor dem Eintreten in die Sportanlage ist jede Person verpflichtet, sich mit eigenem Desinfektionsmittel die Hände vorschriftsgemäß zu desinfizieren.
4. Nach der Toilette sind die Hände mit der zur Verfügung gestellten Seife zu waschen. Anschließend sind sie mit selbst mitgebrachtem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
5. Ein Abstand von grundsätzlich mindestens 2m zwischen den anwesenden Personen soll dazu beitragen, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren.
7. Groundhandling und Bewegung sollten grundsätzlich kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Rituale bei der Begrüßung, beim Jubel oder bei Misserfolgen ist komplett zu verzichten.
8. Alle Mitglieder müssen sich in der Anwesenheitsliste mit Vor- und Nachnamen, Mitgliedsnummer, „Ankunft“, „Abfahrt“, Unterschrift, eintragen.
9. Anweisungen von Startleitern, Fluglehrern und Servicepersonal ist insbesondere in Bezug auf Hygiene- und Nutzungsvorschriften, jederzeit Folge zu leisten.
10. Bei Nichtbeachtung von Hygiene- und Nutzungsvorschriften können Mitglieder und Nichtmitglieder/Schüler unverzüglich von der Ronneburg verwiesen werden.
Hot Sport übernimmt keine Haftung für eventuelle Krankheitsfälle, insbesondere SARS-CoV-2 Infektionen, die möglicherweise mit flugsportlichen Aktivitäten auf ihren Geländen zusammenhängen. Deshalb gilt:
A. Nicht-Mitgliedern ist die Nutzung und das Betreten der Gelände untersagt.
B. Mit der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste bestätigt jeder Flugsportler, dass er gesund ist, freiwillig am Flug- und/oder Schulungsbetrieb teilnimmt und die Firma Hot Sport, alle Fluglehrer, Startleiter und Service Personal von jeglichen Haftungen, insbesondere für eventuelle SARS-CoV-2 Infektionen, freistellt.
Grundlage der spezifischen Maßnahmen sind die Infektionsschutz-Maßnahmen beim Gleitschirm- und Hängegleiter-Flugsport Empfehlungen des Deutschen Hängegleiterverbands e.V. vom 2.5.2020. Diese sind beim Fliegen an der Ronneburg und auf dem Flugplatz Alsfeld zu beachten und einzuhalten:
Ausnahme definierte Schülergruppe mit Fluglehrer.
zuzüglich definierter Schülergruppe mit Fluglehrer. Falls die Anzahl der maximal anwesenden Personen überschritten wird, regeln anwesende Fluglehrer, welche Personen das Gelände verlassen müssen. Wenn keine Fluglehrer anwesend sind, müssen diejenigen Personen das Gelände zuerst verlassen, die am frühesten angekommen sind.
Bei Flug und „Groundhandlingbetrieb“ 10m Abstand halten, möglichst nebeneinander,leeseitige Aufstellung vermeiden-Abstand vergrößern, Start, Flug, Landungen außerhalb eines möglichen Berührungsbereiches, Toplandings nur bei weniger als 5 Personen im Fluggelände
Stand 12.5.2020
Günter Gerkau